Überall wo Kinder leben, spielen und lernen, können sie an Entscheidungen und deren Umsetzung beteiligt werden. Die Beteiligung von Kindern ist aber nicht nur guter Wille der Erwachsenen, sondern ein Recht der Kinder: Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verspricht ihnen, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern zu können und nimmt erwachsene Akteure in die Verantwortung, „die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ zu berücksichtigen.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen bietet dafür auf ihrer Homepage ein “Beteiligungsnavi”, mit dessen Hilfe Einrichtungen und Träger den Ist-Stand bzgl. ihrer Beteiligungskultur in der Kinder- und Jugendarbeit checken können. Der Zeitaufwand beträgt ca. 1 Stunde und speist sich sowohl aus den Erfahrungen der Servicestelle als auch aus den bundesweit existierenden Materialien zum Thema.
Quelle und weitere Informationen: https://www.kinder-jugendbeteiligung-sachsen.de/beteiligungsnavi/