Die Universität Kassel hat in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut eine bundesweite Befragung von Jugendstaatsanwält_innen und Jugendrichter_innen durchgeführt, welche Hinweise darauf gibt, inwiefern die Reform des Jugendgerichtsgesetzes in der Praxis umgesetzt wird und welches Potenzial bislang ungenutzt bleibt. Die Befragung zeigt: Die Zusammenarbeit im Jugendstrafverfahren zwischen Justiz und Jugendgerichtshilfe (JGH) wird überwiegend als gut und stabil bewertet. Dennoch werde das Potential der JGG-Reform nicht ausgeschöpft, da sie in der Praxis vielerorts noch keine Umsetzung erfahren habe. So wurde zum Beispiel die Zielsetzung, dass Jugendliche im Verfahren vermehrt von ihren Eltern begleitet werden, nicht erreicht. Immerhin haben die neuen Regelungen zur notwendigen Verteidigung der Jugendlichen im moderaten Ausmaß dazu geführt, dass Rechtsanwält_innen häufiger und vor allem auch zu einem früheren Zeitpunkt in das Strafverfahren einbezogen werden.
„Wir vermuten, dass die Corona-Pandemie die Umsetzung der JGG-Reform erheblich gebremst hat, da die Maßnahmen zur Eindämmung alle Akteur_innen im Jugendstrafverfahren und vor allem ihre Möglichkeiten der Kooperation erheblich eingeschränkt haben, sagt Bernd Holthusen, wissenschaftlicher Referent in der Abteilung Jugend und Jugendhilfe am DJI und fordert, die weitere Umsetzung der JGG-Reform weiter zu evaluieren.
Quelle und weitere Informationen: https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/jugendliche-in-strafverfahren-besser-unterstuetzen.html